
Hummingbird Connectivity Softwarelizensierung

Eigentumsrechte
bei Computersoftware
Computersoftware
ist generell urheberrechtlich und auch durch internationale Rechtsabkommen
geschützt. Dabei werden eine Reihe von ausschließlichen Rechten definiert, etwa
hinsichtlich Vervielfältigung oder Kopieren von Software. Allgemein wird
Software wie gedankliches Gut behandelt. Kopieren von Software ist nur mit
Erlaubnis des Eigentümers der Software möglich und Missbrauch dieses
Urheberrechtes wird bestraft.
Hummingbird
schließt mit jedem seiner Kunden einen eigenen Lizenzvertrag ab, das
„Hummingbird License Agreement". Dieser Vertrag ist jedem Paket, welches
Hummingbird Software enthält, beigelegt. Entweder ist er auf der Verpackung der
Datenträger aufgedruckt oder es befinden sich entsprechende Lizenzpapiere beim
gekauften Produkt.
Bei
Mehrfachlizenzverträgen (Site Licenses) wird eine eigene Lizenzurkunde
mitgeliefert. Die einzelnen Lizensierungsarten von Hummingbird Software werden
später im Einzelnen behandelt.
Bei
weiteren Fragen hinsichtlich länderspezifischer Urheberrechtsfragen erhalten
Sie weitere Informationen von der Business Software Alliance (BSA) unter der
Telefonnummer
069-1739-77.
1.0 Lizenzvertrag
für Softwareprodukte
Grundsätzlich
ist jedem originalen Hummingbird Produkt ein Lizenzvertrag beigelegt. In einem
Unternehmen, das die Software gekauft hat, ist die Lizenzverwaltung meist an einen
Systemverwalter delegiert, der in der Lage sein sollte, Ihnen die rechtmäßige
Lizenzierung der Software nachzuweisen.
Wenn
Sie die Software im Handel oder per Postversand erhalten und diesem Produkt
keine Lizenzvereinbarung beiliegt, besteht die Gefahr, dass Sie illegale
Software gekauft haben, welches strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
kann.
Eine
illegale Nutzung der Software liegt auch vor, wenn Sie die Software auf mehr
Computern nutzen als Sie Lizenzen gekauft haben.
Wenn
Sie den Bestimmungen zustimmen, dürfen Sie die Software so benutzen, wie dies
in dem „Hummingbird Software License Agreement" beschrieben ist. Ferner
ist beschrieben, welche beschränkte Gewährleistung für das Produkt gilt.
1.1 Gesamtzahl
der benötigten Lizenzen
Das „Hummingbird
Software License Agreement" erlaubt Ihnen, eine Kopie der Software auf einem
einzelnen Computer zu installieren und zu benutzen. Sie müssen eine Lizenz für
jede Kopie der Software erwerben. Eine Kopie erstellen Sie immer dann, wenn Sie
die Software in den Zwischenspeicher Ihres Computers laden, indem Sie das
Programm von einem Datenträger laufen lassen, oder die Software auf ein anderes
Medium duplizieren, oder das Programm auf Ihrem Computer von einem
Netzwerkserver aus ablaufen lassen.
1.2 Lizenzvereinbarung
bei der Installation auf einem Netzwerkserver
Die
Kopie auf dem Server muss nicht separat lizenziert werden, wenn auf diesen nur
von den Arbeitsstationen zugegriffen wird. Nur die Computer an den zugreifenden
Arbeitsplätzen müssen jeweils eine gültige Lizenz haben.
1.3 Nutzung der
Software über ein Netzwerk
Das
„Hummingbird Software License Agreement erlaubt Ihnen, eine Kopie der Software
auf einem Speichermedium, das als Netzwerk-Dateiserver genutzt wird, zur
Installation auf Computern zu nutzen,
die mit diesem Speichermedium verbunden sind. Dabei müssen Sie eine Lizenz für
jeden Computer, auf dem die Software installiert ist, oder der die Software vom
Speichermedium laufen lässt, erwerben und zuweisen. Durch die Zuweisung einer
Lizenz auf einen bestimmten Computer übertragen Sie die Lizenz ausschließlich
und für unbestimmte Zeit auf diesen Computer. Eine Lizenz dafür, eine bestimmte
Kopie der Software zu verwenden, darf nicht gemeinsam auf verschiedenen
Computern, auch nicht zu unterschiedlichen Zeiten, genutzt werden.
2.0
Lizensierungsarten für Hummingbird Produkte
Das
„Hummingbird Software License Agreement" bezieht sich im wesentlichen auf die
Benutzung eines einzelnen Anwendungsproduktes auf einem einzelnen Computer.
2.1 Single Pack
Dies
gilt nur für ein einzelnes Anwendungsprodukt und enthält neben der
Dokumentation die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern.
Üblich sind heute CD-ROMs oder als Medium. Auch wenn das Produkt in einem Paket
auf verschiedenen Medien verfügbar gemacht wird, bedeutet dies, dass nur eine
Lizenz mit diesem Paket erworben wurde. Die Benutzung dieses Produkts ist
demnach nur auf einem einzelnen Computer erlaubt.
Ein
Single Paket ist sowohl mit als auch ohne Software Maintenance zu beziehen.
2.2 5-Pack
Dies
gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation
die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Mit diesem
Paket werden jedoch insgesamt 5 Lizenzen erworben, also das Recht, dieses
Produkt auf 5 verschiedenen Computern zu nutzen. Mit Registrierung Ihres
5-Packs erwerben Sie auch automatisch das Recht auf 12 Monate kostenlose
Softwarepflege (Software Maintenance). Es ist nicht erlaubt, einzelne Lizenzen
aus einem 5-Pack weiterzuverkaufen.
2.3 10-Pack
Dies
gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation
die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Mit diesem
Paket werden jedoch insgesamt 10 Lizenzen erworben, also das Recht, dieses
Produkt auf 10 verschiedenen Computern zu nutzen. Mit Registrierung Ihres
10-Packs erwerben Sie (wie beim 5-Pack) auch automatisch das Recht auf 12
Monate kostenlose Softwarepflege (Software Maintenance). Es ist nicht erlaubt,
einzelne Lizenzen aus einem 10-Pack weiterzuverkaufen.
2.4 Site License
(Unternehmenslizenz)
Dies
gilt nur für ein Anwendungsprodukt und enthält neben der Online-Dokumentation
die eigentliche Software auf zum Teil verschiedenen Datenträgern. Dieses
Lizenzprogramm wurde speziell für kleinere, mittlere und große Unternehmen und
Behörden konzipiert, die einen größeren Bedarf an Lizenzen für ein einzelnes
Hummingbird Produkt haben.
Eine
Site License kann erworben werden, wenn mindestens ein Bedarf von 10 Lizenzen
insgesamt vorhanden ist. In diesem Fall wird ein spezielles „Site License
Agreement" zwischen Hummingbird und dem Kunden vereinbart, wobei die Anzahl der
erforderlichen Lizenzen definiert wird.
So
kann der gesamte Softwarebedarf eines Unternehmens mit einem Vertrag abgedeckt
werden, wobei sich deutliche Kostenvorteile und eine Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes ergeben. Eine solche Site License kann auch jederzeit
erweitert werden. Neue Lizenzen werden dabei zu einer bestehenden Site License
hinzugezählt. Die Summe bildet dann die neue Gesamtzahl der Site License.
Gängig
ist bei Hummingbird, daß ein Anwendungsprodukt für MS Windows Plattformen als
Multiplattform-Produkt angeboten wird. Dies bedeutet, dass in einem Paket die
Anwendungssoftware für alle gängigen MS Windows Betriebssysteme enthalten ist.
Dabei ist es lizenzrechtlich unbedenklich, die gekaufte Anzahl an Lizenzen auf
diesen Plattformen auch gemischt zu verwenden, solange die Gesamtzahl der
gekauften Nutzungsrechte (Lizenzen) nicht überschritten wird. Auch eine
Migration von einer Microsoft Plattform auf eine andere ist problemlos möglich,
was für viele Unternehmen gerade bei ihren Bestrebungen einer Umstellung auf
32-Bit oder 64-Bit Betriebssysteme sehr entgegenkommt.
Es ist
ebenfalls möglich, bereits vorhandene Einzel, 5-er oder 10-er Pakete mit in
eine Site Lizenz zu integrieren, gegen eine Handling Charge von 10%, gerechnet
auf den momentanen Lizenzpreis. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich
der Lizenznachweis anhand der Original-Seriennummern der zuvor gekauften Pakete.
2.5 Mixed Site
License
Wenn
ein Unternehmen ein Anwendungspaket zusätzlich für andere als MS Windows
Plattformen benötigt (z.B. OS/2 oder Windows NT Alpha), trifft diese Art der
Lizenzierung zu. Hierbei werden die Online-Dokumentensätze und Datenträger für
alle gewünschten Plattformen geliefert. Die weitere Verwaltung wird wie bei der
obigen Site License gehandhabt. Es wird also nur die gewünschte Anzahl an
Lizenzen abgerechnet und in die Site License gezählt, unabhängig von der
Plattform, auf der die Produkte benutzt werden. Das Mindestvolumen ist hierbei
wie gehabt 10 Lizenzen. Der Lizenzpreis erhöht sich um 15% für eine weitere
Plattform (z.B. Multiplattform plus OS/2) oder um 25% für alle verfügbaren
Plattformen.
2.6 Corporate
License
In
Fällen, wo sich Unternehmen für den standardisierten Einsatz von Hummingbird
Produkten auf allen oder den meisten Computern entscheiden, kann auch eine
solche Lizenzierungsform vereinbart werden.
Dies
ist jedoch immer ein individuelles „Corporate License Agreement" zwischen
Hummingbird und dem Kunden, wobei ein Abgleich zwischen den Anforderungen im
Unternehmen und den Lizenzmöglichkeiten von Hummingbird geschieht. In diesem
Fall muss der Kunde nicht mehr die Anzahl der Lizenzen, die er nutzt, melden
und verwalten, sondern er erwirbt das Recht, beliebig viele Lizenzen eines oder
mehrerer Produkte von Hummingbird innerhalb des Unternehmens zu nutzen.
2.7 OEM Site
License
Diese
Form der Lizenzierung ist besonders für Softwareentwickler interessant, die
eigene Applikationen schreiben und vertreiben. Damit können sie Hummingbird
Produkte kostengünstig in deren Lösungen integrieren. Anstatt mehrerer
Einzellizenzen können Softwareentwickler eine solche OEM Site License erwerben
und diese dann einzeln an ihre Kunden weiterzugeben. Je nach Anzahl der
Lizenzen in dieser OEM Site License gestaltet sich dann der Preis entsprechend
der aktuellen Site License Preisliste. Ausschließlich im Rahmen dieser
Sonderregelung kann die OEM Site License geteilt werden, d.h. nicht wie im
Rahmen einer Standard Site License bei einem Kunden installiert, sondern auf
mehrere Kunden verteilt werden. Die Mindestbestellung für eine solche Lizenz
beträgt bei Eröffnung der OEM Site License 20 Lizenzen, bei Folgebestellungen
mindestens 10 Lizenzen.
Voraussetzung
für eine solche OEM Site License ist, dass das Hummingbird Produkt ein
integraler Bestandteil der gelieferten Gesamtlösung des Softwareherstellers
ist. Das Hummingbird Produkt darf nicht einzeln aufgeführt und ausgeliefert
werden. Der Endkunde kann eventuelle Updates nur durch den
OEM-Softwarehersteller erstehen.
Der
Softwareentwickler erhält bei Abschluss des Vertrages mit der ersten Lieferung
einen Satz Medien mit Online Handbüchern. Damit darf der SW-Entwickler die beim
Kauf aktuelle Version integrieren. Eine neue Version ist auf schriftliche
Anfrage kostenlos vom Softwareentwickler über Hummingbird zu beziehen. Im Falle
eines kundenseitigen Updates sind die Update-Nachweise zu sammeln und in der
mit Hummingbird vereinbarten Mindestmenge zu 30% des aktuellen
Lizenzstaffelpreises zu bestellen.
Unter
besonderen Umständen ist es auch möglich, dem Endkunden Einzelpakete zu
liefern. Anfragen hierzu bitte immer direkt bei Hummingbird.
3.0 Preisstaffeln
für Site Licenses ohne gültigen Maintenance Vertrag
Die
Lizenzpreise in einer Site License sind Staffelpreise in Abhängigkeit der
jeweiligen Anzahl der angefragten Lizenzen. Diese staffeln sich wie folgt:
Staffeln
11-19 20-49 50-99
100-199 200-499 >500
1000+
Bespiel:
Der Kunde platziert eine Initial Bestellung von 40 Lizenzen. Sein Preis
kalkuliert sich aus der Staffel 20-49. Eine weitere Bestellung über 15 Lizenzen
folgt 5 Monate bzw. 1 Versionsnummer später. Jetzt berechnet sich der Preis aus
der Staffel 10-19.
3.1 Preisstaffeln
für Site Licenses mit gültigem Maintenance Vertrag
Die
Lizenzpreise in einer Site License sind Staffelpreise in Abhängigkeit der
jeweiligen Gesamtanzahl der Lizenzen. Diese staffeln sich wie folgt:
Staffeln
11-19 20-49 50-99
100-199 200-499 >500
1000+
Bespiel:
Der Kunde platziert eine Initial Bestellung von 40 Lizenzen. Sein Preis
kalkuliert sich aus der Staffel 20-49. Eine weitere Bestellung über 15 Lizenzen
folgt 5 Monate später. Jetzt berechnet sich der Preis aus der Staffel 50-99.
Achtung:
die Änderung der Preisgestaltung Punkt 3.0 und 3.1 tritt ab Oktober 2003 in
Kraft. Sonderregelungen sind direkt mit dem Hersteller zu besprechen.
4.0 Produkte
Folgende
Produkte können als Standardpakete oder Site Licenses bezogen werden:
-
Exceed, Exceed 3D (add-on), Exceed XDK (add-on)
-
Exceed onDemand
-
HostExplorer
-
Host Access Services (HostExplorer Print Services
& Deployment Wizard)
-
NFS Maestro Client (incl. NFS Server Lite)
-
NFS Maestro Gateway Windows NT
-
NFS Maestro SOLO
-
Connectivity Secure Shell
Folgende
Produkt Bundles können als Standardpakete oder Site Licenses bezogen werden:
-
Exceed Power Suite (Exceed, HostExplorer, NFS Solo,
Host Access Services)
-
Exceed Connectivity Suite (Exceed, 3D, onDemand 4.X,
NFS Solo, HostExplorer, e-Gateway, Host
Access Services, Secure Shell,
SSL, Kerberos
-
HostExplorer Connectivity Suite (NFS Solo,
HostExplorer, e-Gateway, Host Access Services, Secure Shell, SSL, Kerberos)
5.0 Neue
Versionen für Hummingbird Software Lizenzen
Grundsätzlich
kann jede Lizenz von Hummingbird durch einen Updatevertrag oder einen Software
Maintenance Vertrag gewandelt werden, sobald eine neue Version des Produktes
freigegeben ist.. Dabei ändert sich der Lizenzvertrag im wesentlichen dadurch,
daß die alte Version durch die aktuelle Version der Software ersetzt wird. Die
alte Version darf dann nicht mehr genutzt werden. Durch ein solches Update wird
die Lizenz auf die ältere Version ungültig.
Ein
Downgrade der aktuell lizensierten Version ist nur nach Absprache mit dem
Hersteller möglich.
6.0 Upgrades
6.1 Single Packs
Single
Packs können auf das neueste Release hochgerüstet werden, wenn die Lizenz
anhand der Seriennummer nachgewiesen wird und die Vernichtung der alten Version
nach Erhalt der neuen Version bestätigt wird. Die vorhandene Lizenz kann danach
mit der neuen Version verwendet werden. Der aktuelle Upgrade- Preis ist
veröffentlicht und kann über den bekannten (oder einen vom Hersteller
empfohlenen) Vertriebskanal bestellt werden.
6.2 5-/10-Packs
5-/ 10-Packs
ohne Wartung (nach Ablauf des Wartungszeitraums von 12 Monaten nach Kauf)
werden im Rahmen der Upgrade-Politik wie Site Licenses behandelt und mit 15%
des gültigen Lizenzpreises berechnet.
6.3 Site License
Ein
Upgrade einer Site License wird mit 15% des Lizenzpreises entsprechend der
gültigen Staffelpreise für Site Licenses berechnet.
Administrative
Handhabung: Angenommen, ein Site License Papier beinhaltet 50 Exceed, aber nur
20 sollen auf die neueste Version gewandelt werden. Hierfür ist es notwendig,
eine Sub-License (Unterlizenz) zu eröffnen da ein Lizenz-Papier nur EINE
Version beinhalten kann. D.h. auf der Sub License werden die 20 Exceed separat
aufgeführt, die Hauptlizenz enthält jetzt nur noch die 30 Exceed der älteren
Version. Die Summe aller Sub Licenses plus die Hauptlizenz ergibt die
Gesamtanzahl an gekauften Lizenzen. Die Mindest Upgrade Menge muss 10 Lizenzen
betragen (da eine Sublizenz nur mit mindestens 10 Lizenzen eröffnet werden
kann).
6.3.1 Ugrades
alter Produktversionen (nicht mehr supportete Versionen)
Hummingbird
supportet immer die aktuell gültige Version sowie die 2 vorherigen Versionen.
Diese Produkte, gleich ob als Pack oder Lizenz gekauft, können zu den bei Punkt
6.2 erwähnten 15% upgegraded werden. Alle älteren Versionen können zu 30% des
jeweils gültigen Lizenzpreise upgegraded werden. Beispiel: Die aktuelle Version
ist 12.0, supportet werden ebenfalls die 11.00 sowie die 10.0. Frühere
Versionen z.B. die 9.0 werden ab März 2007 nicht mehr supportet.
6.4
Plattformwechsel
Im
Falle, dass Sie z.B. von OS/2 auf Windows umstellen wollen, können Sie auch die
Hummingbird Lizenzen als „Cross-Update" auf die neue Plattform lizenzieren.
Dieses Cross-Update wird lizenzrechtlich so abgewickelt wie ein Uprade auf die
aktuelle Version derselben Plattform. Die Cross-Updategebühr beträgt 50% des
üblichen Lizenzpreises.
7.0 Wechsel vom
Fremdhersteller ( Competitive Upgrade)
Es
besteht grundsätzlich die Möglichkeit bei Hummingbird Fremdprodukte „in Zahlung
zu geben" (Competitive Upgrade). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Fremdprodukt muss in Art und
Umfang dem Hummingbird-Produkt entsprechen, d.h. z.B. ein Competitive Upgrade
von WRQ Reflection X zu Exceed ist möglich, von FTP OnNet zu Exceed nicht! Im
Zweifelsfalle ist die Machbarkeit vor der Angebotserstellung bei Hummingbird zu
erfragen!
- Ein „Competitive Upgrade" ist nur
möglich mit dem Nachweis der einzelnen Seriennummern des Fremdherstellers, bzw.
der Kopie des Lizenzvertrages UND einer Vernichtungserklärung des Kunden. Eine
Vernichtungserklärung alleine wird nicht anerkannt.
Dieses
Competitive Upgrade wird bei Erfüllung der Voraussetzungen lizenzrechtlich wie
eine Neulizenz abgewickelt, d.h. die Anzahl der in Zahlung zu gebenden Lizenzen
entspricht der Anzahl der Neulizenzen (plus mögliche zusätzliche Neulizenzen)
und bestimmt somit auch den Lizenzpreis. Die Competitive Update-Gebühr beträgt
50% des üblichen Lizenzpreises. Ein zusätzlich abgeschlossener Wartungsvertrag
(siehe Punkt 8.0) wird jedoch nicht mit 50% rabattiert da die Leistung erst ab
Kaufdatum erbracht werden muss.
8.0
Wartungsvertrag ( Software Maintenance)
Ein
Software Maintenance Vertrag (Wartungsvertrag) umfasst die folgenden
Leistungen:
- automatischer Software Update
Service mit kostenfreier Lieferung eines Datenträgers der eingesetzten Software
bei jedem Releasewechsel
- Bereitstellung von
Zwischenversionen (Patches) zur Fehlerbehebung falls erforderlich innerhalb
kürzester Zeit
- Lieferung von Ersatzdatenträgern
bei Verlust/Beschädigung
- Unbegrenzter Hotline Support
während der täglichen Geschäftszeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr direkt durch die
Hummingbird Communications GmbH in München oder Berlin, diese Leistung steht
ausschliesslich Maintenance Kunden zur Verfügung
- Consulting nach Bedarf und
Absprache vor Ort durch Hummingbird Support Mitarbeiter (zur Fehlerbehebung)
max. 2 Besuche pro Jahr
- Online Zugriff auf die Hummingbird
Knowledge Base
8.1 1-/5-/10-Packs
Im
Lieferumfang eines 5er, bzw. 10er Pakets ist ein 12monatiger Wartungsvertrag
enthalten. Es besteht jedoch erst
Anspruch auf die Leistungen des Wartungsvertrages nachdem sich der Endkunde bei
Hummingbird, entweder über die Registrierungskarte oder die Web-Page, offiziell
registriert hat.
Wenn
die Registrierung nicht innerhalb von 3 Monate nach Kaufdatum erfolgt, erlischt
der Anspruch auf die Maintenance.
8.2 Site License/
Mixed Site License
Ein
Wartungsvertrag kann zum Preis von 18% in Höhe des jeweiligen Lizenzpreises
abgeschlossen werden. Bei einer bestehenden Site License ist Voraussetzung,
dass die Versionsnummer dem aktuellen Release entspricht. Ist dies nicht der
Fall, muss die Lizenz vor Abschluss des Wartungsvertrages upgegraded werden. Da
bei dieser Handhabung 15% Update sowie 18% Wartungskosten (gerechnet auf den
jeweiligen Staffelpreis) anfallen würden, bieten wir Sonderkonditionen von 30%
auf den Listpreis an. Der Wartungsvertrag ist jeweils für ein Jahr gültig. Nach
Ablauf kann die Wartung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Auch für eine
Verlängerung der Wartung wird die Gesamtzahl der dann installierten Lizenzen
für die 18%ige Wartungsgebühr zugrunde gelegt.
Alle
während der vereinbarten Wartungsperiode zusätzlich zur bestehenden Site
License erworbene Lizenzen werden wie folgt berechnet:
Restlaufzeit
des Wartungsvertrages in Monaten * 1,5% Aufschlag auf den jeweiligen
Staffelpreis der bestellten Neulizenzen.
Damit
wird beabsichtigt das Ablaufdatum der Wartungsverträge einheitlich zu halten.
Unter 1 Monat Restlaufzeit des Wartungsvertrages entfällt die oben genannte
Regel.
Der
Zukauf von Neulizenzen ohne Wartung bei einem bestehenden
Lizenz-Wartungsvertrag ist nur ab mindestens 10 Lizenzen möglich, da dafür eine
Sub-Lizenz eröffnet werden muss.
8.3 Laufzeiten
Ein
Wartunsvertrag läuft grundsätzlich 12 Monate und wird mit 18% vom jeweils
aktuellen Lizenzpreis kalkuliert. Laufzeiten über einen längeren Zeitraum sind
nach Absprache mit Hummingbird möglich. Wird der Wartungsvertrag Mitte eines
Monates abgeschlossen ist er jeweils bis Ende des 12.ten Monats gültig. Beispiel:
Kaufdatum des Maintenance Vertrages ist der 15. September 2006. Die Laufzeit
des Vertrages endet dann am 01. Oktober 2007. Nach Ablauf des Zeitraumes kann
der Vertrag wiederum verlängert werden, hierbei muss auf eine lückenlose
Verlängerung geachtet werden.
9.0
Hochschulkonditionen
Hummingbird
bietet gegen Nachweis (Kopie der Originalbestellung des Endkunden)
Sonderkonditionen für Bildungsinstitute und Forschungseinrichtungen an. Auf die
gültigen Listenpreise wird ein Rabatt von 40% gewährt. Dies gilt für alle
Produkte von Hummingbird.
Berechtigt
für Hochschulkonditionen sind:
- Universitäten (öffentliche und private)
- Fachhochschulen (öffentliche und private)
- Allgemeinbildende Schulen
- Institute entsprechend der „Blauen Liste"
10.0 Software Piraterie
Jedes
unerlaubte Kopieren, Reproduzieren, Verwenden, Herstellen und Vertreiben von
Softwareprodukten ist strafbar. Dadurch werden sowohl die Softwareunternehmen
und letztlich auch der Endkunde geschädigt.
Piraterie
schadet allen Softwareherstellern, unabhängig von ihrer Größe. Bis zur
Marktreife eines Programmes sind jahrelange Entwicklungsarbeiten sowie
Investitionen in Mitarbeiter notwenig. Ein Teil jeder Mark für den Kauf von
Originalsoftware geht in Forschung und Entwicklung. Durch Raubkopien fließt das
Geld direkt in die Taschen der Softwarepiraten. Dabei ist es unerheblich, ob
Raubkopien bei Anwendern genutzt werden oder ob es sich um tatsächliche
Softwarefälschungen handelt.
Ebenso
stellt die Vermietung von Software ein illegales Kopierdelikt dar, wenn
Produkte bei einem Einzelhändler für die Nutzung zu Hause oder im Betrieb
bemietet werden, wenn Produkte über Mailorder-„Clubs" vermietet werden, oder
wenn Produkte auf Computern vorinstalliert werden, die ihrerseits vorübergehend
vermietet werden.
Theoretisch
wird bei Lizenzmißbrauch ein gültiger Lizenzvertrag ungültig. Hummingbird macht
es sich bei Verletzungen dieser Art jedoch zur Regel, die nicht autorisierten
Kopien als illegal zu betrachten, während Originallizenzen bestehen bleiben.
Hummingbird unternimmt jedoch alle Anstrengungen, um die geistigen
Eigentumsrechte der Originalsoftware zu schützen. Unabhängig vom Ausmaß der
Verletzung billigt Hummingbird keine Art der Verletzung und wird in jedem Fall
geeignete Schritte unternehmen, um derartige Verletzungen zu unterbinden.
Wenn
Sie unwissentlich illegale Hummingbird Software gekauft haben, so geben Sie
zuerst das Produkt dort zurück, wo Sie es gekauft haben und verlangen eine
Legalisierung des Produktes. Weigert sich der Händler, so verlangen Sie Ihr
Geld zurück.
Sollten
Sie den Verdacht haben, daß in Ihrem Umfeld eine illegale Nutzung von
Hummingbird Software, oder auch von anderen Softwareprodukten vorliegt, so
sollten Sie sich an die örtliche Verbraucherberatung wenden, Ihre Bedenken der
örtlichen Hummingbird Niederlassung melden oder auch dem BSA in Frankfurt
mitteilen.
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